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   OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 RE-Miet 1/00   

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https://dejure.org/2000,5083
OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 RE-Miet 1/00 (https://dejure.org/2000,5083)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 31.08.2000 - 1 RE-Miet 1/00 (https://dejure.org/2000,5083)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 31. August 2000 - 1 RE-Miet 1/00 (https://dejure.org/2000,5083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 597 Abs. 2 ZPO ; § ... 541 Abs. 1 S. 1 ZPO ; § 160 Abs. 3 Nr. 7 ZPO ; § 165 S. 1 ZPO ; § 164 ZPO ; § 592 ZPO ; § 291 ZPO ; § 537 Abs. 3 BGB ; § 541 Abs. 1 S. 1 BGB ; § 557 Abs. 1 BGB ; § 554 Abs. 1 S. 1 BGB ; § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB ; § 545 Abs. 2 BGB
    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins; Nutzungsentschädigung; Vermieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietvertrag; Zulässigkeit; Urkundsprozess; Wohnraummiete; Rechtsweg; Mietzins; Nutzungsentschädigung; Vermieter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 592
    Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob Ansprüche aus einem Mietvertrag im Urkundenprozeß geltend gemacht werden können

  • rechtsportal.de

    ZPO § 592
    Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob Ansprüche aus einem Mietvertrag im Urkundenprozeß geltend gemacht werden können

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 371
  • ZMR 2001, 523
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 23.02.1981 - II ZR 57/80

    Hilfsaufrechnung im Wechselprozeß

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist nämlich auch dann, wenn zwar nicht die vom Beklagten in erster Linie erhobenen Einwendungen, wohl aber die zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln bewiesen sind, die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen (BGHZ 80, 97 ff. ), und zwar auch dann, wenn der Kläger Gegeneinwendungen gegen die Aufrechnungsforderung erhebt, die er seinerseits im Urkundenprozess nicht beweisen kann (BGHZ 80, 97 ff; NJW 1986, 2767).
  • BGH, 29.01.1986 - VIII ZR 298/84

    Statthaftigkeit des Urkundenverfahrens bei Aufrechnung gegen die geltend gemachte

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, ist nämlich auch dann, wenn zwar nicht die vom Beklagten in erster Linie erhobenen Einwendungen, wohl aber die zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen mit den im Urkundenprozess zulässigen Beweismitteln bewiesen sind, die Klage als in der gewählten Prozessart unstatthaft abzuweisen (BGHZ 80, 97 ff. ), und zwar auch dann, wenn der Kläger Gegeneinwendungen gegen die Aufrechnungsforderung erhebt, die er seinerseits im Urkundenprozess nicht beweisen kann (BGHZ 80, 97 ff; NJW 1986, 2767).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Wenn es hierauf ankommt, wird sich das Landgericht mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. April 1974 (BGHZ 62, 286 ff) auseinander zu setzen haben.
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Da das Landgericht alle Rechtsfragen außer der Frage, die zum Rechtsentscheid vorgelegt wird, als zuständiges Berufungsgericht in eigener Verantwortung zu beurteilen hat, ist das Oberlandesgericht, das über einen Rechtsentscheid zu befinden hat, grundsätzlich an die vom Landgericht im Vorlagebeschluss vertretene und niedergelegte Rechtsauffassung ebenso wie an die Tatsachenfeststellung gebunden (BayObLGZ 1987, 36, 38 f).
  • BGH, 10.03.1999 - XII ZR 321/97

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Urkundenprozeß

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Insbesondere ist die vorgelegte Frage nicht durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10. März 1999 (NJW 1999, 1408 = WuM 1999, 345) abschließend geklärt.
  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83

    Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Es ist nämlich anerkannt, dass auch Fragen des Prozessrechts zum Gegenstand eines Rechtsentscheids gemacht werden können, wenn die prozessuale Rechtsfrage in einem engen inneren Zusammenhang mit einer Rechtsfrage des materiellen Wohnraumrechts steht und aus diesem heraus zu beantworten ist (BGHZ 89, 275 [BGH 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83] ; Zöller - Gummer, ZPO, 21. Aufl. 1999, § 541 Rdnr. 17; vgl. auch Rimmelspacher in Münchener Kommentar zur ZPO, 2. Aufl. 2000, § 541 Rdnr. 7 ff, 9).
  • BGH, 16.02.1989 - III ZB 38/88

    Verkündungsvermerk - Feststellung der Verkündung - Urkundsbeamte der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Der Verkündungsvermerk auf dem Urteil kann das Verkündungsprotokoll nicht ersetzen (BGH VersR 1989, 604; 1990, 637); ebenso wenig kann dies die Formulierung im Eingang des Urteils ("hat das Amtsgericht im weiteren Verlauf der Sitzung am 8. Dezember 1999 in Abwesenheit der Parteien . . . für Recht erkannt. "), da die Verkündung nach § 165 Satz 1 ZPO nur durch das Protokoll nachgewiesen werden kann und andere Beweismittel nicht zulässig sind.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1999 - 3 Wx 343/99

    Eintragung des Erwerbs in Gütergemeinschaft niederländischen Rechts im Grundbuch

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Das Amtsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen und zur Begründung ausgeführt, dass Mietzinsansprüche aus Wohnraummiete nicht im Urkundsprozess geltend gemacht werden könnten; die Klage sei daher im Urkundenprozess als unzulässig gem. § 597 Abs. 2 ZPO abzuweisen (Das Urteil des Amtsgerichts ist in NZM 2000, 236 = Nds. Rpfl 2000, 107 veröffentlicht.
  • BGH, 07.02.1990 - XII ZB 6/90

    Inhalt eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Der Verkündungsvermerk auf dem Urteil kann das Verkündungsprotokoll nicht ersetzen (BGH VersR 1989, 604; 1990, 637); ebenso wenig kann dies die Formulierung im Eingang des Urteils ("hat das Amtsgericht im weiteren Verlauf der Sitzung am 8. Dezember 1999 in Abwesenheit der Parteien . . . für Recht erkannt. "), da die Verkündung nach § 165 Satz 1 ZPO nur durch das Protokoll nachgewiesen werden kann und andere Beweismittel nicht zulässig sind.
  • OLG Zweibrücken, 25.03.1992 - 2 UF 112/91

    Vorliegen eines unverbindlicher Urteilsentwurf bei Fehlen der allein durch das

    Auszug aus OLG Braunschweig, 31.08.2000 - 1 REMiet 1/00
    Muss demnach zwingend angenommen werden, dass das Urteil des Amtsgerichts vom B. Dezember 1999 nicht verkündet worden ist, so handelt sich nur um einen Urteilsentwurf bzw. ein Scheinurteil, dass nicht Grundlage für eine sachliche Entscheidung des Berufungsgerichts sein kann (OLG Frankfurt FamRZ 1991, 100; OLG Zweibrücken FamRZ 1992, 972, 973) [OLG Zweibrücken 25.03.1992 - 2 UF 112/91] .
  • AG Göttingen, 08.12.1999 - 21 C 168/99
  • LG Bonn, 30.09.1985 - 6 S 248/85

    Geltendmachung des Mietzinsanspruches im Wege des Urkundsprozesses; Nachweis der

  • OLG Frankfurt, 14.08.1990 - 4 UF 116/90
  • LG Augsburg, 24.03.1993 - 7 S 5563/92
  • RG, 30.10.1899 - VI 205/99

    Ist ein Wechselprotest ungültig, wenn in der Abschrift des Wechsels die

  • RG, 25.01.1904 - I 392/03

    Abweisung der im Urkundenprozeß erhobenen Klage als in der gewählten Prozeßart

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 15.04.1948 - ZS 1/48
  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 216/04

    Klage auf rückständige Wohnraummiete im Urkundenprozeß zulässig

    Nach anderer Ansicht ist dagegen die Klage auf Mietzahlung im Urkundenprozeß nicht statthaft, jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter einer Wohnung Mängel der Mietsache einwendet (AG Brandenburg, NZM 2002, 382; LG Göttingen, NZM 2000, 1053; Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 Rdnr. 434 i. V. m. Rdnrn. 370 ff.; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., V Rdnr. 37; ders., Mietrecht aktuell, 3. Aufl., Rdnr. 1470; Blank, NZM 2000, 1083, 1085 ff.; Eisenhardt, MDR 1999, 901 ff.; vgl. auch Greiner, NJW 2000, 1314; offen gelassen von OLG Braunschweig, NZM 2001, 371 = WuM 2001, 186 = ZMR 2001, 523).
  • AG Brandenburg, 25.03.2002 - 32 C 544/01

    Geltendmachung von Mietzinsforderungen im Wege des Urkundenprozesses;

    Diese hier streitige Frage ist aber gerade nicht durch die Entscheidung des BGH vom 10, März 1999 abschließend geklärt worden (OLG Braunschweig, NZM 2001, Seiten 371 ff. = WuM 2001, Seiten 186 ff.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236).

    Die Entscheidung des BGH ist nämlich nur zur Geschäftsraummiete ergangen (OLG Braunschweig, NZM 2001, Seiten 371 ff. = WuM 2001, Seiten 186 ff.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236).

    Teilweise wird die Möglichkeit bejaht (LG Bonn, WuM 1986, Seite 109 = NJW 1986, Seiten 264 f.; LG Frankfurt/Main, WuM 2000, Seite 314 = NJW-RR 2000, Seiten 1464 f.), teilweise wird sie aber abgelehnt (OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff. = NZM 2001, Seiten 371 ff.; LG Augsburg, WuM 1993, Seiten 416 f.; LG München I, WuM 1998, Seite 558; LG Berlin, ZMR 1998, Seiten 775 f.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236), Argumentiert wird von Letzteren damit, dass durch die Zulassung des Urkundenverfahrens die Vorschriften des sozialen Wohnungsmietrechts unterlaufen werden würden.

    Seine Gegenansprüche insbesondere die Minderungsrechte, wird der Mieter regelmäßig nämlich nicht, mit den im Urkundenprozess möglichen Beweismitteln nachweisen können (OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff. = NZM 2001, Seiten 371 ff.; OLG Oldenburg, WuM 1999, Seiten 225 ff.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236; LG München I, WuM 1998, Seite 558; LG Augsburg, WuM 1993, Seiten 416 f.; LG Berlin, ZMR 1998, Seiten 775 = NZM 1998, Seiten 909 f.).

    Anders als im Kaufrecht führt bei Mietverträgen ein Mangel der Wohnungsmietsache nämlich ohne weitere Handlung des Wohnungsmieters kraft Gesetzes zu einer Minderung des Mietzinses (LG München I, WuM 1998, Seite 558; OLG Oldenburg, WuM 1999, Seiten 225 ff.; OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff. = NZM 2001, Seiten 371 ff.); da aber das Fehlen von Mängeln (und damit das Bestehen des Mietzinsanspruches in voller Höhe) nicht mit den Mitteln des Urkunden-Beweises bewiesen werden kann, kann der Vermieter einer Wohnung seinen Mietzinsanspruch auch nicht im, Urkundenprozess geltend machen, da nicht hinzunehmen ist, dass der Mieter einer Wohnung unter Beachtung der gesetzlichen Schutzvorschriften beim Wohnungsmietrecht im Urkundenprozess zur Zahlung der im Mietvertrag festgelegten Miete verurteilt wird, während er ggf. nach dem Gesetz gar keine oder nur eine geminderte Wohnungsmiete zu zahlen hätte.

    (LG München I, WuM 1998, Seite 558; LG Berlin, ZMR 1998, Seiten 775 f. = NZM 1998, Seiten 909 f.; OLG Braunschweig, WuM 2001, Seiten 186 ff.; AG Göttingen, NZM 2000, Seite 236).

  • OLG Rostock, 02.12.2002 - 3 U 97/02

    Rechtsvernichtende Einwendungen im Urkundsprozess

    bb) Die Urkunde über die Protokollierung von Zeugenaussagen kann im Urkundenprozess verwertet werden (OLG Braunschweig NZM 2001, 371; OLG München NJW 1953, 1835; Zöller/Greger, ZPO 23. Auflage, § 592 Rn. 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO 60. Auflage, § 592 Rn. 11 mit dem Hinweis, dass allerdings die Grenzen zwischen dem Urkundenbeweis und dem Zeugenbeweis nicht verwischt werden dürfen; a.A. Musielak/Voit, ZPO 3. Auflage, § 595 Rn. 10 mit der Begründung, dass eine Verwertung § 595 Abs. 2 ZPO unterlaufen würde).
  • LG Kiel, 01.06.2010 - 1 S 91/09

    Urkundenprozess: Zulässigkeit von richterlichen Augenscheinsprotokollen aus

    Zum Teil wird vertreten, dass gerichtliche Protokolle über Zeugenvernehmungen oder Sachverständigengutachten aus anderen Prozessen im Urkundenprozess verwertbar seien (Schlosser, a.a.O.; für die Verwertbarkeit von richterlich protokollierten Zeugenaussagen: OLGR München 2007, 361 ff.; Urteil des OLG Düsseldorf vom 17.03.2004 - 15 U 16/03, zitiert nach juris (Rz. 38); OLGR Rostock 2003, 171 ff.; OLGR Braunschweig 2001, 130 ff. (juris: Rz. 26); Greger, in: Zöller, ZPO, 28. A., § 592 Rn. 15).
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